Hallo, Ich habe eine Frage bezüglich von ...
BAU-Forum: Neubau
Hallo, Ich habe eine Frage bezüglich von ...
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Ja,
Hallo, Ich habe eine Frage bezüglich von Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich von Abstellräumen in einem Neubau:
Die Hessische Bauordnung (wie auch alle anderen Bauordnung auch) sehen für Abstellräume in einer Wohnung keine Mindestgröße mehr vor (vorher 6 m²2).
Nun ist es so, dass mein Abstellraum - Keller nur 3,8 m²2 groß ist, bei einer Wohnfläche von 145 m²2.
Der Sachverständige beruft sich darauf, dass in HBO nichts geregelt sei und zudem ein Abstellraum in der Wohnung vorhanden ist - hier 2,19 m²2.
Meine Frage: Dürfen Abstellräume in der Wohnung in die Gesamtberechnung miteinbezogen werden? Welche Größe muss nun jetzt ein Abstellraum sein?
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße dürfen sie.
Guckst Du beispielsweise WoFiv, § 2oder auch DIN 283
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Vielen lieben Dank für die informative ...
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